Welche Vertragsarten nutzen Personaldienstleister in Berlin – und worauf sollte man achten?

Von Leon Chiosea, Gründer von StaffConnect · · Stand: Oktober 2026Arbeitnehmerüberlassung · Werkvertrag · Dienstvertrag · Vermittlung · AÜG · Berlin

Servicekraft stellt am Buffet ein Allergenschild auf, daneben ein Mitarbeiter des CaterersÜberlassungdein Team sagt, was zu tun ist
Garderobier gibt einem Gast bei einer Abendveranstaltung die GarderobenmarkeWerkvertragwir verantworten den Bereich
Servicekraft stellt bei einer Hochzeit eine Tischnummer auf die eingedeckte TafelPrivatfeierbei uns immer Werkvertrag
Symbolbilder. Welche Vertragsart passt, entscheidet nicht die Rolle, sondern wer vor Ort sagt, was zu tun ist.
KURZANTWORT

Personaldienstleister arbeiten mit vier Modellen. Bei der Arbeitnehmerüberlassung bleibt die Kraft beim Dienstleister angestellt und arbeitet nach deinen Weisungen. Beim Werkvertrag übernimmt der Dienstleister einen abgegrenzten Bereich, schuldet das Ergebnis und führt seine Leute selbst. Beim Dienstvertrag schuldet er eine Tätigkeit, aber keinen Erfolg. Bei der Vermittlung stellst du die Person selbst ein und zahlst einmal eine Provision. Welches Modell vorliegt, entscheidet nicht die Überschrift im Vertrag, sondern wer vor Ort sagt, was zu tun ist.

  • Überlassungdu weist an, der Dienstleister ist Arbeitgeber
  • Werkvertragder Dienstleister führt und schuldet ein Ergebnis
  • Dienstvertrageine Tätigkeit, ohne Erfolg zu schulden
  • Vermittlungdu stellst ein und zahlst einmal eine Provision

Fragen zur Vertragsart beantworten wir auch, wenn du nicht bei uns buchst: Kontakt. Deinen Preis rechnet der Preisrechner in 60 Sekunden aus, ohne Anmeldung.

Die vier Modelle: wer mit wem einen Vertrag hat

Bei jedem Modell gibt es drei Beteiligte: dich als Kunden, den Dienstleister und die Kraft. Was sich unterscheidet, sind die Verträge zwischen ihnen und vor allem die Frage, von wem die Kraft ihre Weisungen bekommt. Wähle ein Modell.

Arbeitnehmer­überlassung

auch Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing

Die Kraft ist beim Dienstleister angestellt, versichert und wird von ihm bezahlt. Vor Ort arbeitet sie in deinem Team und nach deinen Weisungen. Der Dienstleister braucht dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.[1]

  • ArbeitgeberDienstleister
  • Weisungen vor Ortdu
  • Geschuldetdie Arbeitskraft
  • AbrechnungStundensatz

Werkvertrag

§ 631 BGB

Der Dienstleister übernimmt einen abgegrenzten Bereich und schuldet das Ergebnis: nicht „zwei Leute an der Garderobe“, sondern „die Garderobe läuft“. Er teilt seine Leute selbst ein. Du sagst, was am Ende stehen soll, aber nicht, wer was tut.[2]

  • ArbeitgeberDienstleister
  • Weisungen vor OrtDienstleister
  • Geschuldetein Ergebnis
  • AbrechnungStundensatz oder Pauschale

Dienstvertrag

§ 611 BGB

Geschuldet ist eine Tätigkeit, aber kein Erfolg, etwa eine Betreuung oder Beratung. Für Eventpersonal ist er selten. Steht er in einem Angebot, frag nach, wer vor Ort die Weisungen gibt: Das entscheidet, was rechtlich vorliegt.[2]

  • ArbeitgeberDienstleister
  • Weisungen vor OrtDienstleister
  • Geschuldeteine Tätigkeit
  • AbrechnungStunden oder Pauschale

Personalvermittlung

für eine Festanstellung

Du stellst die Person selbst ein, der Vermittler bekommt dafür einmal eine Provision. Danach trägst du Lohn, Abgaben, Ausfall und Kündigung. Für einen einzelnen Eventtag ergibt das keinen Sinn.

  • Arbeitgeberdu
  • Weisungen vor Ortdu
  • Geschuldeteine passende Person
  • Abrechnungeinmalige Provision

Der Prüfsatz: Wer sagt vor Ort, was zu tun ist?

Ob eine Überlassung vorliegt, beschreibt das Gesetz in einem Satz. Und es sagt auch, was gilt, wenn Vertrag und Alltag nicht zusammenpassen.

„Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen.“

§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG[1]

„Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.“

§ 611a Abs. 1 BGB[2]

Willst du vor Ort selbst einteilen?

Ja

Zwei Servicekräfte servieren bei einem Abendessen Teller an einer Tafel

Arbeitnehmer­überlassung

Bei einer Feier, auf der Messe oder im Bankett ändert sich der Ablauf ständig. Du willst nicht für jedes „Kannst du bitte noch das Buffet nachlegen?“ beim Dienstleister anrufen. Deine Leitung teilt ein, verschiebt Pausen und ändert Aufgaben.

Nein, ich gebe es ab

Einlasskraft scannt bei einer Weihnachtsfeier das QR-Ticket eines Gastes

Werkvertrag

Du beschreibst das Ergebnis, etwa „Einlass ab 18 Uhr, Tickets prüfen, Garderobe bis Mitternacht“. Der Dienstleister organisiert Personal, Ablauf und Einweisung. Das ist entspannter, aber spontan umdisponieren geht dann nur über ihn.

Die Rolle entscheidet nicht: In unseren Aufträgen der letzten zwölf Monate sind Servicekräfte bei beiden Vertragsarten die häufigste Rolle.[6] Es kommt darauf an, wie der Abend geführt wird.

Die vier Modelle im direkten Vergleich

Fahr mit der Maus über eine Zeile oder einen Spaltenkopf, um sie hervorzuheben.

Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Dienstvertrag und Vermittlung im Vergleich, Stand Oktober 2026
KriteriumÜberlassungWerkvertragDienstvertragVermittlung
Angestellt bei DienstleisterDienstleisterDienstleisterdir
Weisungen vor Ort duDienstleisterDienstleisterdu
Geschuldet wird die Arbeitskraftein Ergebniseine Tätigkeiteine passende Person
Abrechnung StundensatzStundensatz oder PauschaleStundensatz oder Pauschaleeinmalige Provision
Erlaubnis nötig ja, nach § 1 AÜGneinneinnein
Passt, wenn dein Team vor Ort einteilt, etwa im Catering, im Bankett oder am Messestanddu einen Bereich ganz abgibst, etwa Garderobe, Einlass oder den Service einer Privatfeiereine Betreuung ohne messbares Ergebnis gefragt istdu dauerhaft jemanden im eigenen Betrieb brauchst
Teuer wird es, wenn Kennzeichnung oder Konkretisierung im Vertrag fehltdein Team die Leute doch selbst führtdein Team die Leute doch selbst führtdie Person nicht passt: Ausfall und Kündigung trägst du

Weisungs-Test: Acht Sätze vom Eventabend

Auch beim Werkvertrag darfst du sagen, was du willst. Der Unterschied liegt darin, ob du ein Ergebnis beschreibst oder einer Person sagst, was sie tun soll. Tippe auf eine Karte, um die Auflösung zu sehen.

Im Einzelfall ist die Grenze fließend, es zählt das Gesamtbild des Abends.[2] Bei einem Werkvertrag mit uns sprichst du mit unserer Teamleitung, wenn eine dabei ist, sonst mit der Disposition am Telefon. Sie setzen deinen Wunsch um.

Ein Eventtag und die Fristen des AÜG

Für die rechtliche Einordnung ist es egal, ob eine Überlassung zwölf Monate oder acht Stunden dauert. Das AÜG kennt keine Mindestdauer: Auch ein einzelner Einsatztag ist eine Arbeitnehmerüberlassung. Die Fristen, an denen sich lange Überlassungen abarbeiten, erreicht ein Event dagegen nie.[1]

  • Ein Eventtag1 Tag
  • Unser längstes Projekt der letzten zwölf Monate9 Einsatztage
  • So lange darf ein Tarifvertrag beim Lohn in der Regel von Equal Pay abweichen9 Monate
  • Höchstüberlassungsdauer beim selben Kunden18 Monate

Maßstab: 18 Monate = volle Breite. Fristen nach § 1 Abs. 1b und § 8 Abs. 4 AÜG, Projekt nach unseren Auftragsdaten.[1][6]

Drei Pflichten gelten trotzdem ab dem ersten Tag:

  • Erlaubnis

    Sie hängt an der Tätigkeit, nicht an der Dauer. Wer nur tageweise überlässt, braucht sie genauso wie ein Anbieter mit Jahresverträgen. Anfangs ist sie auf ein Jahr befristet, nach drei Jahren kann sie unbefristet erteilt werden.[1]

  • Kennzeichnung und Konkretisierung

    Der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich so nennen, und zwar bevor die Kraft anfängt. Auch die Person muss vorher feststehen, nicht erst rückwirkend über den Stundenzettel.[1]

  • Gleichstellung

    Die Kraft bekommt grundsätzlich die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammkräfte in deinem Betrieb. Abweichen darf nur ein Tarifvertrag. Gilt keiner, gilt Equal Pay ab dem ersten Tag.[1][4]

Der Papierweg eines Tageseinsatzes bei uns

Ein Einsatztag braucht fast denselben Papierweg wie ein Einsatzmonat. So läuft er bei uns für eine Arbeitnehmerüberlassung, Schritt für Schritt und digital.

  1. Angebotje Anfrage

    Der Preisrechner erstellt dein Angebot als PDF, in 60 Sekunden und ohne Anmeldung.

  2. Vertrageinmalig

    Du unterschreibst digital unsere AGB, die Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung und die Sicherheitsunterweisung. Jede Auftragsbestätigung nennt die Überlassung danach ausdrücklich als solche.

  3. Equal-Pay-Angabenvor dem ersten Einsatz

    Ein Formular fragt die Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammkräfte in deinem Betrieb ab. Hast du keine, übernimmst du die Standardannahmen mit einem Klick. Spätestens alle sechs Monate bestätigst du die Angaben neu.

  4. Konkretisierungvor dem Einsatz

    Sobald dein Auftrag besetzt ist, siehst du im Kundenportal, wer kommt. Mit einem Klick bestätigst du die Konkretisierung nach § 1 Abs. 1 Satz 6 AÜG.

  5. Einsatzam Eventtag

    Die Kraft arbeitet in deinem Team und nach deinen Weisungen. Als Entleiher weist du sie vor Beginn in Gefahren und Sicherheitsregeln am Einsatzort ein.[1]

  6. Stundenzettel und Rechnungdanach

    Die Kraft trägt ihre Zeiten digital ein, du unterschreibst digital. Danach kommt die Rechnung, zahlbar in 14 Tagen.

Beim Werkvertrag entfallen die Equal-Pay-Angaben und die Konkretisierung, statt der Rahmenvereinbarung unterschreibst du einen Werkvertrag.

Die zwei Fallen, die richtig teuer werden

Beide Fallen haben denselben Ursprung: Der Papierweg wird gewählt, um Aufwand zu sparen, und der Ablauf am Abend passt nicht dazu.

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Auf dem Papier
„Werkvertrag“ oder „Dienstleistungsvertrag“
Am Abend
Dein Team teilt die Leute ein, verschiebt Pausen und gibt ihnen Aufgaben.
Folge
Ohne Kennzeichnung und Konkretisierung ist der Arbeitsvertrag der Kraft mit dem Dienstleister unwirksam. Dann gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen dir und der Kraft als zustande gekommen, es sei denn, die Kraft erklärt schriftlich, beim Dienstleister bleiben zu wollen. Dazu droht beiden Seiten ein Bußgeld bis 30.000 €.[1]

Willst du führen, buch eine Überlassung, die im Vertrag auch so heißt.

Scheinselbstständigkeit

Auf dem Papier
Die „Servicekraft“ schreibt dir am Ende eine eigene Rechnung.
Am Abend
Sie hat feste Zeiten, folgt deinen Weisungen, ist in deine Abläufe eingegliedert und trägt kein eigenes Risiko.
Folge
Sozialversicherungsrechtlich ist sie dann in aller Regel bei dir beschäftigt. Die Beiträge zahlst du nach, und sie verjähren erst vier Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie fällig waren, bei Vorsatz erst nach dreißig Jahren.[3]

Im Zweifel klärt das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung den Fall vorab.[5]

Die einfachste Prüfung: Beschreib laut, wie der Abend ablaufen wird, und schau, ob der Vertrag dazu passt. Allgemeine Information, Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Checkliste: Worauf du im Vertrag achten solltest

Hak ab, was dein Angebot oder Vertrag schon klärt.

So machen wir es

6 von 10 unserer Aufträge laufen als Arbeitnehmerüberlassung, 4 von 10 als Werkvertrag. Aufträge von Privatpersonen laufen bei uns immer als Werkvertrag. Der Stundensatz ist bei beiden Vertragsarten derselbe.[6]

  • ErlaubnisUnsere Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist unbefristet erteilt. Die erteilende Behörde steht im Impressum.[8]
  • Angestellt und versichertAlle Kräfte sind bei uns angestellt und versichert. Einsätze über Selbstständige, die dir am Ende selbst eine Rechnung schreiben, machen wir nicht.
  • Equal Pay ab dem ersten TagWir wenden keinen Tarifvertrag der Zeitarbeit an. Deshalb gilt die Gleichstellung ab dem ersten Einsatztag, und deshalb fragen wir die Angaben deines Betriebs vor dem ersten Einsatz ab.
  • Werkvertrag: Wir führenBriefing vorab, die Disposition ist während des Einsatzes telefonisch erreichbar, bei größeren Teams führt eine Teamleitung aus unserem Team. Die Teamleitung kostet 6 € je Stunde mehr (7,14 € inkl. MwSt.), auf eine einzige Kraft.
  • Keine VermittlungEine Festanstellung vermitteln wir nicht. Stellst du eine unserer Kräfte innerhalb von zwölf Monaten selbst ein, fällt laut AGB eine Vergütung von 2.000 € zzgl. MwSt. an (2.380 € inkl. MwSt.).[7]
60 %unserer Aufträge laufen als Überlassung
  • als Werkvertrag40 %
  • Projekte mit einem einzigen Einsatztag73 %
  • Projekte mit höchstens drei Einsatztagen91 %

100 %der Aufträge von Privatpersonen laufen als Werkvertrag

11 Tageliegen typischerweise zwischen Buchung und Einsatz

Eigene Auswertung unserer Aufträge vom 09.10.2025 bis 08.10.2026, ohne stornierte und abgelehnte Aufträge. Vertragsart laut Kundenstammdaten. Ein Projekt sind die zusammengehörigen Aufträge eines Kunden. Typisch heißt hier: der mittlere Wert (Median). Rund die Hälfte unserer Aufträge wird höchstens sieben Werktage vorher gebucht, mehr dazu unter kurzfristiges Eventpersonal.

Was im Stundensatz für Leihpersonal steckt

Weil das Arbeitsverhältnis beim Dienstleister bleibt, stecken Lohn, Sozialabgaben, Lohnfortzahlung, Urlaub, Versicherung und die Verwaltung des Einsatzes im Stundensatz. Lohnnebenkosten entstehen bei dir nicht. Bei uns gilt für Überlassung und Werkvertrag derselbe Preis:[7]

  • Grundtarif28 € zzgl. MwSt. · 33,32 € inkl. MwSt., je Person und Stunde
  • Neukunden²26 € zzgl. MwSt. · 30,94 € inkl. MwSt.
  • Mindestbuchung5 Stunden je Person und Schicht, danach halbe Stunden
  • Zuschlägenur wenn der Einsatz sie auslöst: ab 22 Uhr +4 € (4,76 €), sonntags +2 € (2,38 €), an Feiertagen +5 € (5,95 €), Teamleitung +6 € (7,14 €) auf eine Kraft
  • Kurzfristigbis 7 Werktage vorher gestaffelt +2 bis +15 € je Stunde (2,38 bis 17,85 € inkl. MwSt.)
  • Anfahrtfrei, wenn S-Bahn, U-Bahn oder Tram in höchstens zehn Minuten Fußweg fahren, sonst 25 € (29,75 €) je Person und Schicht

² Der Neukundenpreis gilt für die ersten 50 Personenstunden deines ersten Einsatztages, wenn du dein Angebot über unseren Preisrechner (öffnet in neuem Tab) erstellst, es innerhalb von 3 Tagen bestätigst und zum ersten Mal bei uns buchst. Darüber hinaus gilt der Grundtarif. Für Firmen verstehen sich alle Preise netto zzgl. 19 % MwSt., für Privatkunden sind die Preise inkl. MwSt. die Endpreise. Wie sich der Satz zusammensetzt, steht unter Wie setzt sich der Preis zusammen?, alle Konditionen unter Preise.

Häufige Fragen zu Vertragsarten

Brauche ich für einen einzigen Eventtag einen Überlassungsvertrag?

Ja, wenn dein Team die Kräfte vor Ort einteilt. Das AÜG kennt keine Mindestdauer. Der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich so nennen, und die Personen müssen vor dem Einsatz feststehen. Bei uns unterschreibst du die Rahmenvereinbarung einmal, danach reicht die Buchung.

Darf ich beim Werkvertrag Anweisungen geben?

Zum Ergebnis ja, etwa wann das Buffet steht oder wie lange die Garderobe offen bleibt. Einzelnen Personen sagst du nicht, was sie tun sollen, wann sie Pause machen oder wohin sie wechseln. Solche Wünsche gibst du an die Teamleitung oder die Disposition, sie setzen sie um.

Gilt Equal Pay auch für einen einzigen Tag?

Ja. Die Gleichstellung gilt ab dem ersten Tag, abweichen darf nur ein Tarifvertrag, beim Lohn in der Regel höchstens neun Monate. Wir wenden keinen Tarifvertrag der Zeitarbeit an. Deshalb fragen wir die Angaben deines Betriebs vor dem ersten Einsatz ab, ohne vergleichbare Stammkräfte reicht ein Klick auf die Standardannahmen.

Was passiert, wenn auf dem Vertrag Werkvertrag steht, aber mein Team die Leute führt?

Dann liegt in der Sache eine Arbeitnehmerüberlassung vor, nur ohne Kennzeichnung. Der Arbeitsvertrag der Kraft mit dem Dienstleister ist dann unwirksam, und es gilt ein Arbeitsverhältnis mit dir als zustande gekommen, es sei denn, die Kraft erklärt schriftlich, beim Dienstleister bleiben zu wollen. Dazu kann ein Bußgeld bis 30.000 € kommen.

Woran erkenne ich, ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat?

Lass dir die Erlaubnisurkunde zeigen, mit ausstellender Behörde und Datum. Viele Anbieter nennen die Erlaubnis auch im Impressum. Anfangs ist sie auf ein Jahr befristet und muss verlängert werden, nach drei Jahren kann sie unbefristet erteilt werden. Unsere ist unbefristet.

Kann ich eine Kraft später fest einstellen?

Ja. Eine Vermittlung bieten wir nicht an, aber du darfst jemanden einstellen. Geschieht das innerhalb von zwölf Monaten nach einem Einsatz, fällt laut AGB eine Vergütung von 2.000 € zzgl. MwSt. an (2.380 € inkl. MwSt.).

Ordner in Warnweste kontrolliert in einer Messehalle einen Notausgang
Ordner am Notausgang: Überlassung oder Werkvertrag? Das entscheidet der Ablauf, nicht die Rolle.
FAZIT

Willst du vor Ort selbst einteilen, brauchst du eine Arbeitnehmerüberlassung, die im Vertrag auch so heißt. Willst du einen Bereich ganz abgeben, passt der Werkvertrag. Teuer wird es nur, wenn Vertrag und Abend nicht zusammenpassen.

Quellen (abgerufen am 09.10.2026)

  1. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): § 1 (Begriff, Kennzeichnung, Konkretisierung, Höchstdauer), § 2 (Befristung der Erlaubnis), § 8 (Gleichstellung), § 9 und § 10 (Unwirksamkeit und Folgen), § 11 Abs. 6 (Arbeitsschutz beim Entleiher), § 16 (Bußgelder).
  2. Bürgerliches Gesetzbuch: § 611a (Arbeitsvertrag, Weisungsrecht), § 611 (Dienstvertrag), § 631 (Werkvertrag).
  3. Sozialgesetzbuch IV: § 7 (Beschäftigung), § 25 (Verjährung von Beiträgen).
  4. Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer (PDF).
  5. Deutsche Rentenversicherung: Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV.
  6. StaffConnect: eigene Auswertung der Auftragsdaten vom 09.10.2025 bis 08.10.2026, ohne stornierte und abgelehnte Aufträge.
  7. StaffConnect: Preise und Konditionen und unsere AGB (Fassung 2026). Kunden finden die AGB im Kundenportal unter „Unsere Unterlagen“.
  8. StaffConnect: Impressum mit Angaben zur Erlaubnis nach §§ 1, 2 AÜG.

Allgemeine Information, Stand Oktober 2026, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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