Welche Vertragsarten nutzen Personaldienstleister in Berlin – und worauf sollte man achten?
Personaldienstleister für Event und Veranstaltungspersonal in Berlin arbeiten meist mit eine der folgenden 3 Optionen: Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträge oder ganzheitliche Personalvermittlung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung bleibt das Personal beim Dienstleister angestellt und wird zeitweise an Kunden überlassen und das ist die Dienstleistung. Bei einem Werkvertrag ist dies ebenfalls der Fall aber der Personaldienstleister schuldet in diesem Fall nicht das Personal sondern beispielweise eine messbar erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung. Bei einer gänzlichen Vermittlung wird das Personal beim Kunden eingestellt und es wird eine einmalige - in der Regel sehr hohe - Vermittlungspauschale an den Dienstleister entrichtet.
Tipp von unserem StaffConnect-Team: Lesen Sie die Verträge genau – besonders Haftungsfragen, Versicherungsschutz und Kündigungsfristen sollten klar geregelt sein. Unser Team steht Ihnen für alle Fragen rund um Vertragsarten und Personalüberlassung zur Verfügung - auch wenn sie gar nicht bei uns buchen. 😉
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Grundsätzlich: nein. Jede Art hat ihr eigenen Vorteile und Nachteile. Für den Dienstleister ist die anstrengendste Variante die Arbeitnehmerüberlassung, weil dies der Arbeitnehmerüberlassungslizenz Bedarf. Der Werkvertrag hingegen belässt Versicherung und Haftung ggf beim Dienstleister. Die Vermittlung bringt hohe Kosten und Aufwand mit sich, denn die Mitarbeiter müssen vom Kunden angestellt und beschäftigt werden.
Die wichtigsten Punkte
Arbeitnehmerüberlassung findet statt, wenn das Personal beim Dienstleister eingestellt ist und - in der Regel - auf Stundenbasis dem Kunden bereitgestellt wird. Der Punkt ist der, dass die Kerndienstleistung das bereitstellen des Personals ist.
Ein Werkvertrag kommt bei der Personaldienstleistung in der Event und Veranstaltungsbranche zustande, wenn der Aufgabenbereich klar abgegrenzt ist und man beispielweise die Organisation der Garderobe gänzlich übernimmt und dazu dann das Personal kommt.
Eine Vermittlung kommt dann zustande, wenn der Kunde langfristig eine qualifizierte Kraft in seinem Unternehmen braucht. Durch saisonale Schwankungen, Wirtschaft und personellen Engpässen bringt das aber viele Verpflichtungen für den Kunden mit sich.
Quellen (Stand Juni 2026)
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Fakten: Personal für einen Tag
- StaffConnect interne Datenbasis (Vertrags- & Einsatzprozesse)
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