Welche Vertragsarten nutzen Personaldienstleister in Berlin – und worauf sollte man achten?
Von Leon Chiosea, Gründer von StaffConnect · · Stand: Oktober 2026Arbeitnehmerüberlassung · Werkvertrag · Dienstvertrag · Vermittlung · AÜG · Berlin
Überlassungdein Team sagt, was zu tun ist
Werkvertragwir verantworten den Bereich
Privatfeierbei uns immer Werkvertrag
Symbolbilder. Welche Vertragsart passt, entscheidet nicht die Rolle, sondern wer vor Ort sagt, was zu tun ist.
KURZANTWORT
Personaldienstleister arbeiten mit vier Modellen. Bei der Arbeitnehmerüberlassung bleibt die Kraft beim Dienstleister angestellt und arbeitet nach deinen Weisungen. Beim Werkvertrag übernimmt der Dienstleister einen abgegrenzten Bereich, schuldet das Ergebnis und führt seine Leute selbst. Beim Dienstvertrag schuldet er eine Tätigkeit, aber keinen Erfolg. Bei der Vermittlung stellst du die Person selbst ein und zahlst einmal eine Provision. Welches Modell vorliegt, entscheidet nicht die Überschrift im Vertrag, sondern wer vor Ort sagt, was zu tun ist.
Überlassungdu weist an, der Dienstleister ist Arbeitgeber
Werkvertragder Dienstleister führt und schuldet ein Ergebnis
Dienstvertrageine Tätigkeit, ohne Erfolg zu schulden
Vermittlungdu stellst ein und zahlst einmal eine Provision
Fragen zur Vertragsart beantworten wir auch, wenn du nicht bei uns buchst: Kontakt. Deinen Preis rechnet der Preisrechner in 60 Sekunden aus, ohne Anmeldung.
Bei jedem Modell gibt es drei Beteiligte: dich als Kunden, den Dienstleister und die Kraft. Was sich unterscheidet, sind die Verträge zwischen ihnen und vor allem die Frage, von wem die Kraft ihre Weisungen bekommt. Wähle ein Modell.
DuKunde
Dienstleisterzum Beispiel wir
Kraftvor Ort
ÜberlassungsvertragWerkvertrag: ein ErgebnisDienstvertrag: eine TätigkeitProvision, einmaligWeisungen vor Ortnur Wünsche zum ErgebnisArbeitsvertrag und WeisungenArbeitsvertragArbeitsvertrag und Weisungennach der Einstellung raus
Arbeitnehmerüberlassung
auch Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing
Die Kraft ist beim Dienstleister angestellt, versichert und wird von ihm bezahlt. Vor Ort arbeitet sie in deinem Team und nach deinen Weisungen. Der Dienstleister braucht dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.[1]
ArbeitgeberDienstleister
Weisungen vor Ortdu
Geschuldetdie Arbeitskraft
AbrechnungStundensatz
Werkvertrag
§ 631 BGB
Der Dienstleister übernimmt einen abgegrenzten Bereich und schuldet das Ergebnis: nicht „zwei Leute an der Garderobe“, sondern „die Garderobe läuft“. Er teilt seine Leute selbst ein. Du sagst, was am Ende stehen soll, aber nicht, wer was tut.[2]
ArbeitgeberDienstleister
Weisungen vor OrtDienstleister
Geschuldetein Ergebnis
AbrechnungStundensatz oder Pauschale
Dienstvertrag
§ 611 BGB
Geschuldet ist eine Tätigkeit, aber kein Erfolg, etwa eine Betreuung oder Beratung. Für Eventpersonal ist er selten. Steht er in einem Angebot, frag nach, wer vor Ort die Weisungen gibt: Das entscheidet, was rechtlich vorliegt.[2]
ArbeitgeberDienstleister
Weisungen vor OrtDienstleister
Geschuldeteine Tätigkeit
AbrechnungStunden oder Pauschale
Personalvermittlung
für eine Festanstellung
Du stellst die Person selbst ein, der Vermittler bekommt dafür einmal eine Provision. Danach trägst du Lohn, Abgaben, Ausfall und Kündigung. Für einen einzelnen Eventtag ergibt das keinen Sinn.
Arbeitgeberdu
Weisungen vor Ortdu
Geschuldeteine passende Person
Abrechnungeinmalige Provision
Der Prüfsatz: Wer sagt vor Ort, was zu tun ist?
Ob eine Überlassung vorliegt, beschreibt das Gesetz in einem Satz. Und es sagt auch, was gilt, wenn Vertrag und Alltag nicht zusammenpassen.
„Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen.“
„Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.“
Willst du vor Ort selbst einteilen?
Ja
Arbeitnehmerüberlassung
Bei einer Feier, auf der Messe oder im Bankett ändert sich der Ablauf ständig. Du willst nicht für jedes „Kannst du bitte noch das Buffet nachlegen?“ beim Dienstleister anrufen. Deine Leitung teilt ein, verschiebt Pausen und ändert Aufgaben.
Nein, ich gebe es ab
Werkvertrag
Du beschreibst das Ergebnis, etwa „Einlass ab 18 Uhr, Tickets prüfen, Garderobe bis Mitternacht“. Der Dienstleister organisiert Personal, Ablauf und Einweisung. Das ist entspannter, aber spontan umdisponieren geht dann nur über ihn.
Die Rolle entscheidet nicht: In unseren Aufträgen der letzten zwölf Monate sind Servicekräfte bei beiden Vertragsarten die häufigste Rolle.[6] Es kommt darauf an, wie der Abend geführt wird.
Die vier Modelle im direkten Vergleich
Fahr mit der Maus über eine Zeile oder einen Spaltenkopf, um sie hervorzuheben.
Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Dienstvertrag und Vermittlung im Vergleich, Stand Oktober 2026
Kriterium
Überlassung
Werkvertrag
Dienstvertrag
Vermittlung
Angestellt bei
Dienstleister
Dienstleister
Dienstleister
dir
Weisungen vor Ort
du
Dienstleister
Dienstleister
du
Geschuldet wird
die Arbeitskraft
ein Ergebnis
eine Tätigkeit
eine passende Person
Abrechnung
Stundensatz
Stundensatz oder Pauschale
Stundensatz oder Pauschale
einmalige Provision
Erlaubnis nötig
ja, nach § 1 AÜG
nein
nein
nein
Passt, wenn
dein Team vor Ort einteilt, etwa im Catering, im Bankett oder am Messestand
du einen Bereich ganz abgibst, etwa Garderobe, Einlass oder den Service einer Privatfeier
eine Betreuung ohne messbares Ergebnis gefragt ist
du dauerhaft jemanden im eigenen Betrieb brauchst
Teuer wird es, wenn
Kennzeichnung oder Konkretisierung im Vertrag fehlt
dein Team die Leute doch selbst führt
dein Team die Leute doch selbst führt
die Person nicht passt: Ausfall und Kündigung trägst du
Weisungs-Test: Acht Sätze vom Eventabend
Auch beim Werkvertrag darfst du sagen, was du willst. Der Unterschied liegt darin, ob du ein Ergebnis beschreibst oder einer Person sagst, was sie tun soll. Tippe auf eine Karte, um die Auflösung zu sehen.
Im Einzelfall ist die Grenze fließend, es zählt das Gesamtbild des Abends.[2] Bei einem Werkvertrag mit uns sprichst du mit unserer Teamleitung, wenn eine dabei ist, sonst mit der Disposition am Telefon. Sie setzen deinen Wunsch um.
Ein Eventtag und die Fristen des AÜG
Für die rechtliche Einordnung ist es egal, ob eine Überlassung zwölf Monate oder acht Stunden dauert. Das AÜG kennt keine Mindestdauer: Auch ein einzelner Einsatztag ist eine Arbeitnehmerüberlassung. Die Fristen, an denen sich lange Überlassungen abarbeiten, erreicht ein Event dagegen nie.[1]
Ein Eventtag1 Tag
Unser längstes Projekt der letzten zwölf Monate9 Einsatztage
So lange darf ein Tarifvertrag beim Lohn in der Regel von Equal Pay abweichen9 Monate
Höchstüberlassungsdauer beim selben Kunden18 Monate
Maßstab: 18 Monate = volle Breite. Fristen nach § 1 Abs. 1b und § 8 Abs. 4 AÜG, Projekt nach unseren Auftragsdaten.[1][6]
Drei Pflichten gelten trotzdem ab dem ersten Tag:
Erlaubnis
Sie hängt an der Tätigkeit, nicht an der Dauer. Wer nur tageweise überlässt, braucht sie genauso wie ein Anbieter mit Jahresverträgen. Anfangs ist sie auf ein Jahr befristet, nach drei Jahren kann sie unbefristet erteilt werden.[1]
Kennzeichnung und Konkretisierung
Der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich so nennen, und zwar bevor die Kraft anfängt. Auch die Person muss vorher feststehen, nicht erst rückwirkend über den Stundenzettel.[1]
Gleichstellung
Die Kraft bekommt grundsätzlich die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammkräfte in deinem Betrieb. Abweichen darf nur ein Tarifvertrag. Gilt keiner, gilt Equal Pay ab dem ersten Tag.[1][4]
Der Papierweg eines Tageseinsatzes bei uns
Ein Einsatztag braucht fast denselben Papierweg wie ein Einsatzmonat. So läuft er bei uns für eine Arbeitnehmerüberlassung, Schritt für Schritt und digital.
Angebotje Anfrage
Der Preisrechner erstellt dein Angebot als PDF, in 60 Sekunden und ohne Anmeldung.
Vertrageinmalig
Du unterschreibst digital unsere AGB, die Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung und die Sicherheitsunterweisung. Jede Auftragsbestätigung nennt die Überlassung danach ausdrücklich als solche.
Equal-Pay-Angabenvor dem ersten Einsatz
Ein Formular fragt die Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammkräfte in deinem Betrieb ab. Hast du keine, übernimmst du die Standardannahmen mit einem Klick. Spätestens alle sechs Monate bestätigst du die Angaben neu.
Konkretisierungvor dem Einsatz
Sobald dein Auftrag besetzt ist, siehst du im Kundenportal, wer kommt. Mit einem Klick bestätigst du die Konkretisierung nach § 1 Abs. 1 Satz 6 AÜG.
Einsatzam Eventtag
Die Kraft arbeitet in deinem Team und nach deinen Weisungen. Als Entleiher weist du sie vor Beginn in Gefahren und Sicherheitsregeln am Einsatzort ein.[1]
Stundenzettel und Rechnungdanach
Die Kraft trägt ihre Zeiten digital ein, du unterschreibst digital. Danach kommt die Rechnung, zahlbar in 14 Tagen.
Beim Werkvertrag entfallen die Equal-Pay-Angaben und die Konkretisierung, statt der Rahmenvereinbarung unterschreibst du einen Werkvertrag.
Die zwei Fallen, die richtig teuer werden
Beide Fallen haben denselben Ursprung: Der Papierweg wird gewählt, um Aufwand zu sparen, und der Ablauf am Abend passt nicht dazu.
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
Auf dem Papier
„Werkvertrag“ oder „Dienstleistungsvertrag“
Am Abend
Dein Team teilt die Leute ein, verschiebt Pausen und gibt ihnen Aufgaben.
Folge
Ohne Kennzeichnung und Konkretisierung ist der Arbeitsvertrag der Kraft mit dem Dienstleister unwirksam. Dann gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen dir und der Kraft als zustande gekommen, es sei denn, die Kraft erklärt schriftlich, beim Dienstleister bleiben zu wollen. Dazu droht beiden Seiten ein Bußgeld bis 30.000 €.[1]
Willst du führen, buch eine Überlassung, die im Vertrag auch so heißt.
Scheinselbstständigkeit
Auf dem Papier
Die „Servicekraft“ schreibt dir am Ende eine eigene Rechnung.
Am Abend
Sie hat feste Zeiten, folgt deinen Weisungen, ist in deine Abläufe eingegliedert und trägt kein eigenes Risiko.
Folge
Sozialversicherungsrechtlich ist sie dann in aller Regel bei dir beschäftigt. Die Beiträge zahlst du nach, und sie verjähren erst vier Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie fällig waren, bei Vorsatz erst nach dreißig Jahren.[3]
Im Zweifel klärt das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung den Fall vorab.[5]
Die einfachste Prüfung: Beschreib laut, wie der Abend ablaufen wird, und schau, ob der Vertrag dazu passt. Allgemeine Information, Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Checkliste: Worauf du im Vertrag achten solltest
Hak ab, was dein Angebot oder Vertrag schon klärt.
von 7 geprüftAlles geklärt
So machen wir es
6 von 10 unserer Aufträge laufen als Arbeitnehmerüberlassung, 4 von 10 als Werkvertrag. Aufträge von Privatpersonen laufen bei uns immer als Werkvertrag. Der Stundensatz ist bei beiden Vertragsarten derselbe.[6]
ErlaubnisUnsere Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist unbefristet erteilt. Die erteilende Behörde steht im Impressum.[8]
Angestellt und versichertAlle Kräfte sind bei uns angestellt und versichert. Einsätze über Selbstständige, die dir am Ende selbst eine Rechnung schreiben, machen wir nicht.
Equal Pay ab dem ersten TagWir wenden keinen Tarifvertrag der Zeitarbeit an. Deshalb gilt die Gleichstellung ab dem ersten Einsatztag, und deshalb fragen wir die Angaben deines Betriebs vor dem ersten Einsatz ab.
Werkvertrag: Wir führenBriefing vorab, die Disposition ist während des Einsatzes telefonisch erreichbar, bei größeren Teams führt eine Teamleitung aus unserem Team. Die Teamleitung kostet 6 € je Stunde mehr (7,14 € inkl. MwSt.), auf eine einzige Kraft.
Keine VermittlungEine Festanstellung vermitteln wir nicht. Stellst du eine unserer Kräfte innerhalb von zwölf Monaten selbst ein, fällt laut AGB eine Vergütung von 2.000 € zzgl. MwSt. an (2.380 € inkl. MwSt.).[7]
60 %unserer Aufträge laufen als Überlassung
als Werkvertrag40 %
Projekte mit einem einzigen Einsatztag73 %
Projekte mit höchstens drei Einsatztagen91 %
100 %der Aufträge von Privatpersonen laufen als Werkvertrag
11 Tageliegen typischerweise zwischen Buchung und Einsatz
Eigene Auswertung unserer Aufträge vom 09.10.2025 bis 08.10.2026, ohne stornierte und abgelehnte Aufträge. Vertragsart laut Kundenstammdaten. Ein Projekt sind die zusammengehörigen Aufträge eines Kunden. Typisch heißt hier: der mittlere Wert (Median). Rund die Hälfte unserer Aufträge wird höchstens sieben Werktage vorher gebucht, mehr dazu unter kurzfristiges Eventpersonal.
Was im Stundensatz für Leihpersonal steckt
Weil das Arbeitsverhältnis beim Dienstleister bleibt, stecken Lohn, Sozialabgaben, Lohnfortzahlung, Urlaub, Versicherung und die Verwaltung des Einsatzes im Stundensatz. Lohnnebenkosten entstehen bei dir nicht. Bei uns gilt für Überlassung und Werkvertrag derselbe Preis:[7]
Grundtarif28 € zzgl. MwSt. · 33,32 € inkl. MwSt., je Person und Stunde
Neukunden²26 € zzgl. MwSt. · 30,94 € inkl. MwSt.
Mindestbuchung5 Stunden je Person und Schicht, danach halbe Stunden
Zuschlägenur wenn der Einsatz sie auslöst: ab 22 Uhr +4 € (4,76 €), sonntags +2 € (2,38 €), an Feiertagen +5 € (5,95 €), Teamleitung +6 € (7,14 €) auf eine Kraft
Kurzfristigbis 7 Werktage vorher gestaffelt +2 bis +15 € je Stunde (2,38 bis 17,85 € inkl. MwSt.)
Anfahrtfrei, wenn S-Bahn, U-Bahn oder Tram in höchstens zehn Minuten Fußweg fahren, sonst 25 € (29,75 €) je Person und Schicht
² Der Neukundenpreis gilt für die ersten 50 Personenstunden deines ersten Einsatztages, wenn du dein Angebot über unseren Preisrechner (öffnet in neuem Tab) erstellst, es innerhalb von 3 Tagen bestätigst und zum ersten Mal bei uns buchst. Darüber hinaus gilt der Grundtarif. Für Firmen verstehen sich alle Preise netto zzgl. 19 % MwSt., für Privatkunden sind die Preise inkl. MwSt. die Endpreise. Wie sich der Satz zusammensetzt, steht unter Wie setzt sich der Preis zusammen?, alle Konditionen unter Preise.
Häufige Fragen zu Vertragsarten
Brauche ich für einen einzigen Eventtag einen Überlassungsvertrag?
Ja, wenn dein Team die Kräfte vor Ort einteilt. Das AÜG kennt keine Mindestdauer. Der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich so nennen, und die Personen müssen vor dem Einsatz feststehen. Bei uns unterschreibst du die Rahmenvereinbarung einmal, danach reicht die Buchung.
Darf ich beim Werkvertrag Anweisungen geben?
Zum Ergebnis ja, etwa wann das Buffet steht oder wie lange die Garderobe offen bleibt. Einzelnen Personen sagst du nicht, was sie tun sollen, wann sie Pause machen oder wohin sie wechseln. Solche Wünsche gibst du an die Teamleitung oder die Disposition, sie setzen sie um.
Gilt Equal Pay auch für einen einzigen Tag?
Ja. Die Gleichstellung gilt ab dem ersten Tag, abweichen darf nur ein Tarifvertrag, beim Lohn in der Regel höchstens neun Monate. Wir wenden keinen Tarifvertrag der Zeitarbeit an. Deshalb fragen wir die Angaben deines Betriebs vor dem ersten Einsatz ab, ohne vergleichbare Stammkräfte reicht ein Klick auf die Standardannahmen.
Was passiert, wenn auf dem Vertrag Werkvertrag steht, aber mein Team die Leute führt?
Dann liegt in der Sache eine Arbeitnehmerüberlassung vor, nur ohne Kennzeichnung. Der Arbeitsvertrag der Kraft mit dem Dienstleister ist dann unwirksam, und es gilt ein Arbeitsverhältnis mit dir als zustande gekommen, es sei denn, die Kraft erklärt schriftlich, beim Dienstleister bleiben zu wollen. Dazu kann ein Bußgeld bis 30.000 € kommen.
Woran erkenne ich, ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat?
Lass dir die Erlaubnisurkunde zeigen, mit ausstellender Behörde und Datum. Viele Anbieter nennen die Erlaubnis auch im Impressum. Anfangs ist sie auf ein Jahr befristet und muss verlängert werden, nach drei Jahren kann sie unbefristet erteilt werden. Unsere ist unbefristet.
Kann ich eine Kraft später fest einstellen?
Ja. Eine Vermittlung bieten wir nicht an, aber du darfst jemanden einstellen. Geschieht das innerhalb von zwölf Monaten nach einem Einsatz, fällt laut AGB eine Vergütung von 2.000 € zzgl. MwSt. an (2.380 € inkl. MwSt.).
Ordner am Notausgang: Überlassung oder Werkvertrag? Das entscheidet der Ablauf, nicht die Rolle.
FAZIT
Willst du vor Ort selbst einteilen, brauchst du eine Arbeitnehmerüberlassung, die im Vertrag auch so heißt. Willst du einen Bereich ganz abgeben, passt der Werkvertrag. Teuer wird es nur, wenn Vertrag und Abend nicht zusammenpassen.
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